Notar mit Amtssitz in Bonn-Beuel
Rechtssicherheit
mit Brief und Siegel.
Ob Immobilienkauf, Unternehmensgründung, Testament oder Vorsorge: Wir beraten unparteiisch, gestalten Ihre Verträge und begleiten sie bis zum Vollzug – seit 1995 in Bonn-Beuel.
Telefonisch erreichbar Mo – Fr, 9 – 13 Uhr.
- Notar in Bonn-Beuel seit 1995
- Beratung in der Gebühr enthalten (GNotKG)
- Erdgeschoss, barrierefrei · Tiefgarage
- Sieben erfahrene Mitarbeiterinnen
Notarielle Tätigkeitsfelder
Wobei wir Sie begleiten
Für viele Rechtsgeschäfte schreibt das Gesetz die notarielle Beurkundung vor – immer dort, wo Entscheidungen weitreichende persönliche und wirtschaftliche Folgen haben. Im Mittelpunkt steht dabei stets der Mensch.
- 01 Immobilien Kauf und Verkauf von Haus, Wohnung, Bauplatz oder Erbbaurecht – mit ausgewogenem Vertrag, gesichertem Vollzug und Überwachung der Eigentumsumschreibung.
- 02 Unternehmen Von der Wahl der Rechtsform über Gründung und Handelsregister bis zur Nachfolge – rechtliche Begleitung für Unternehmerinnen und Unternehmer.
- 03 Vererben Testament oder Erbvertrag: Ihr letzter Wille, rechtssicher gestaltet und im Zentralen Testamentsregister verzeichnet.
- 04 Schenken & Übergabe Vermögen zu Lebzeiten übertragen – mit Wohnrecht, Versorgung und Rückforderungsrechten so gestaltet, dass beide Seiten abgesichert sind.
- 05 Ehe & Familie Ehevertrag, Partnerschaft, Scheidungsfolgen oder Adoption – maßgeschneiderte Regelungen für Ihre persönliche Lebenssituation.
- 06 Vorsorge & Patientenverfügung Vorsorgevollmacht, Betreuungs- und Patientenverfügung – damit im Ernstfall die Menschen entscheiden, denen Sie vertrauen.
- 07 Schlichtung & Mediation Streit vermeiden oder beilegen: notarielle Schlichtung mit sofort vollstreckbarem Ergebnis – schneller und günstiger als ein Prozess.
Das Notaramt
Ein öffentliches Amt – Ihrem Vertrauen verpflichtet
Notare sind wie Richter staatlich bestellt, unabhängig und Träger eines öffentlichen Amtes. Sie sorgen für Streitvermeidung und sichere Vertragsgestaltung, bevor Konflikte entstehen.
Unparteiisch
Anders als ein Rechtsanwalt ist der Notar allen Beteiligten gleichermaßen verpflichtet und sorgt für einen gerechten Interessenausgleich.
Verschwiegen
Über alles, was uns in Ausübung des Amtes bekannt wird, bewahren wir – und alle Mitarbeiterinnen – Verschwiegenheit gegenüber jedermann.
Sicher
Die notarielle Urkunde – mit Brief und Siegel – erbringt vollen Beweis und ist unmittelbar vollstreckbar: der Inbegriff von Rechtssicherheit.
Modern
Notare sind Vorreiter im elektronischen Rechtsverkehr: Qualifizierte elektronische Signaturen mit Notarattribut stehen dem Siegel gleich.
Der Weg zur Urkunde
So läuft eine Beurkundung ab
Vom ersten Anruf bis zur Eintragung – Schritt für Schritt, ohne dass Sie sich um Behörden und Register kümmern müssen.
- 01
Anliegen schildern
Sie melden sich telefonisch oder über das Formular und schildern kurz, worum es geht.
- 02
Entwurf & Unterlagen
Wir klären offene Fragen, fordern die nötigen Unterlagen an und erstellen den Vertragsentwurf zur Durchsicht.
- 03
Beurkundungstermin
Im Termin wird die Urkunde vollständig verlesen und erläutert – Fragen klären wir direkt, dann wird unterschrieben und gesiegelt.
- 04
Vollzug
Wir kümmern uns um Grundbuch, Handelsregister oder Registrierung – und überwachen den Vollzug bis zum Abschluss.
Notarkosten
Gesetzlich geregelt – für alle gleich
Notargebühren sind kein Verhandlungsgegenstand: Sie gelten kraft Gesetzes bei jedem Notar in Deutschland in gleicher Höhe.
Mehr zu den KostenGesetzlich festgelegt
Notare erheben die im Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) vorgeschriebenen Gebühren – nicht mehr und nicht weniger. Gebührenvereinbarungen sind unzulässig; die Erhebung wird regelmäßig geprüft.
Beratung inklusive
Beratung und Entwurfsfertigung sind in der Beurkundungsgebühr enthalten – unabhängig davon, wie viele Besprechungstermine nötig sind.
Sozial gestaffelt
Die Gebühren richten sich nach dem Wert des Geschäfts. So kann jede und jeder notarielle Beratung und Vertragsgestaltung in Anspruch nehmen – viele Amtstätigkeiten führen wir ohne kostendeckende Gebühr durch.
Gut vorbereitet
Checklisten zum Herunterladen
Häufige Fragen
Kurz beantwortet
Was kostet der Notar?
Die Gebühren sind im Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) für alle Notare gleich festgelegt und richten sich nach dem Wert des Geschäfts. Beratung und Vertragsentwurf sind in der Beurkundungsgebühr bereits enthalten – es lohnt sich also nie, aus Kostengründen auf Beratung zu verzichten.
Wie vereinbare ich einen Termin?
Am besten telefonisch während der Telefonzeiten (Mo–Fr 9–13 Uhr) unter 0228 40078-0 oder jederzeit über das Kontaktformular. Termine sind nach Vereinbarung auch außerhalb der Öffnungszeiten möglich.
Welche Unterlagen muss ich mitbringen?
Zum Beurkundungstermin immer einen gültigen Lichtbildausweis (Personalausweis oder Reisepass). Welche Unterlagen im Übrigen nötig sind, hängt vom Geschäft ab – für Immobilienkauf und GmbH-Gründung finden Sie Checklisten auf dieser Website; alles Weitere klären wir bei der Terminvereinbarung.
Wie lange dauert es bis zum Beurkundungstermin?
Nach Eingang aller Angaben erstellen wir zeitnah einen Entwurf, den Sie in Ruhe prüfen können. Bei Verbraucherverträgen über Immobilien sieht das Gesetz in der Regel zwei Wochen zwischen Entwurf und Beurkundung vor.
Ist das Notariat barrierefrei erreichbar?
Ja. Die Büroräume liegen im Erdgeschoss links und sind barrierefrei zugänglich. Parkplätze finden Sie am Wendehammer hinter der Autobahnunterführung, an der U-Bahn-Haltestelle „Ramersdorf“ und – nach Anmeldung – in der hauseigenen Tiefgarage.
Darf der Notar mich einseitig beraten?
Nein – und genau das ist Ihr Vorteil: Der Notar ist kraft Gesetzes unparteiisch und allen Beteiligten gleichermaßen verpflichtet. Er achtet darauf, dass der Vertrag ausgewogen ist und auch unerfahrene Beteiligte geschützt werden.
Kontakt
Wie können wir Ihnen helfen?
Schildern Sie uns Ihr Anliegen – wir melden uns während der Telefonzeiten zeitnah zurück und vereinbaren einen Termin.